Zuhause ist der Ort, an dem sich der Mensch am wohlsten und sichersten fühlt. Hier wird sich erholt, entspannt und regeneriert. Daher ist es sehr wichtig, hier Ordnung zu halten. Ab und zu ist eine gründliche Reinigungsaktion notwendig. Dinge die abgelaufen oder schon lange angebrochen sind, sollten beseitigt werden. Ansonsten könnten diese unter Umständen sehr gefährlich werden.
In diesem Zuge sollte das Verfallsdatum der Haushaltsprodukte unbedingt überprüft werden. Hier lauern unzählige Risiken, die den meisten wahrscheinlich gar nicht bewusst sind. Das Problem bei der ganzen Sache ist allerdings, dass viele Haushaltsprodukte gar kein Ablaufdatum haben. Hier ist kommt es auf Fingerspitzengefühl und gesunden Menschenverstand an.
1. Sonnencreme sollte nicht länger als drei Jahre verwendet werden
Als Faustregel gilt, dass Sonnencreme drei Jahre lang verwendet werden kann. Dabei ist allerdings nicht berücksichtigt, wie lange sie schon im Ladenregal stand. Daher verlangen einige Institutionen, dass auf den Verpackungen von Sonnencremes generell ein Verfallsdatum genannt wird. Ungeöffnet sind Sonnencremes also problemlos drei Jahre haltbar. Daher macht es Sinn, auf der Verpackung zumindest das Datum zu vermerken, an dem das Produkt gekauft wurde.
Geöffnete Cremes aus dem Vorjahr können ohne Bedenken noch verwendet werden. Nach Ablauf dieses Zeitfensters verlieren diese allerdings ihre Wirksamkeit und sollten keinesfalls mehr verwendet werden. Der Schutz vor der Sonne ist dann nicht mehr gewährleistet.
2. Zahnpasta ist nach zwei Jahren zu entsorgen
Zahnpasta ist ein Produkt, von dem die meisten Menschen gar nicht wissen, dass es schlecht werden kann. Zahnpasta hält das Lächeln und dem Atem frisch. Tatsächlich ist auf Zahnpasta kein Ablaufdatum abgedruckt. Mit der Zeit wird Zahnpasta wirkungslos. Die Inhaltsstoffe beginnen sich zu trennen und kristallisieren.
Dieser Vorgang beginnt nach etwa zwei Jahren. In den meisten Haushalten ist die Zahnpasta bis dahin aufgebraucht. Daher handelt es sich hier nicht um eine direkte Bedrohung. Falls die Zahnpasta jedoch einmal überlagert sein sollte, besteht die Gefahr von oralen Erkrankungen und Beschwerden, die größere gesundheitliche Folgen haben könnten. Also immer darauf achten, dass die Zahnpasta frisch ist.
3. Zahnbürsten müssen regelmäßig ausgetauscht werden
Was für Zahnpasta gilt, ist auch bei Zahnbürsten zu berücksichtigen. Sie haben ebenfalls kein Ablaufdatum. Eine gute Zahnbürste ist allerdings sehr wichtig. Schon der gesunde Menschenverstand sollte jedem klarmachen, dass Zahnbürsten regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Zahnmediziner nennen hierfür einen goldenen Zeitrahmen. Es ist wichtig, eine Zahnbürste maximal für vier Monate zu verwenden.
Nach einer Erkältung sollte sie sofort ausgetauscht werden. Auf den Borsten können sie winzige Keime entwickeln. Nach jedem Gebrauch sollte die Zahnbürste gründlich mit Wasser abgespült werden. Sehen die Borsten mit der Zeit abgenutzt aus, sollte sie schon früher gewechselt werden. Der goldene Zeitrahmen von vier Monaten sollte allerdings niemals überschritten werden.
4. Alte Gewürze können die Ursache von Verdauungsproblemen sein
Manche Gewürze sind richtig teuer. Einige werden nur sehr selten gebraucht. Aus irgendeinem Grund besteht bei vielen Leuten der Irrglaube, dass Gewürze nicht verfallen. Daher werden die Gewürze solang aufbewahrt, bis sie vollständig aufgebraucht sind. In der Regel sind Gewürze auch sehr lange haltbar.
Erst nach drei bis vier Jahren verlieren sie ihre Wirksamkeit. Dann sollten sie jedoch entsorgt werden. Ansonsten könnten alte Gewürze schwerwiegende gesundheitliche Folgen wie Verdauungsprobleme verursachen. Bei Gewürzen ist auch immer an eine fachgerechte Lagerung zu denken. Generell können Licht, Luft und Feuchtigkeit als natürliche Feinde von Gewürzen bezeichnet werden. Neben dem richtigen Lagerort ist auch auf das richtige Behältnis zu achten.
5. Einwegrasierer eignen sich maximal für drei Rasuren
Einwegrasierer sind die bequemere Alternative zu Elektrorasierern. Sie müssen nicht gereinigt werden. Außerdem kann es nicht passieren, dass der Akku nicht geladen ist, wenn mit der Rasur begonnen werden soll. Aber auch Einwegrasierer können Bakterien anziehen, wie eine neue Studie gezeigt hat. Die Gefahr besteht darin, dass diese Rasierer über einen längeren Zeitraum verwendet werden, als dafür vorgesehen ist.
Die Rasierer heißen nicht umsonst Einwegrasierer. Sie sollten maximal für drei Rasuren verwendet werden. Durch mehrmaliges Nutzen werden die Klingen stumpf. Die Folge sind Hautausschläge und Reizungen. Außerdem wird die Rasur mit einer stumpfen Klinge zu einer echten Qual. Jeder Mann wird dies bestätigen können.
6. Augentropfen sollten innerhalb von 28 Tagen aufgebracht sein
Augentropfen sind für viele Menschen die letzte Rettung. Wer unter trockenen Augen leidet, weiß wie lindern die Tropfen wirken. Daher ist es immer praktisch, einen kleinen Vorrat im Haus zu haben. Dennoch ist Vorsicht geboten. Den auch Augentropfen verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie längere Zeit aufbewahrt werden.
Augentropfen werden mit einem Konservierungsmittel versetzt. Dadurch haben sie eine Haltbarkeit von etwa 28 Tagen, nachdem sie angebrochen wurden. Daher sollte immer beim Anbrechen das Datum auf der Verpackung versehen werden. Ist der zeitliche Rahmen überschritten, sollten die Tropfen unbedingt entsorgt werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass es zu einer bakteriellen Infektion kommt.
7. Haltbarkeit von Konserven
Konserven sind länger haltbar als andere Produkte. Aber auch sie haben ein Verfallsdatum. Typischerweise beträgt die Lebensdauer von Konserven zwischen einem und vier Jahren, wenn sie richtig im Dunkeln und kühl gelagert werden. Viele denken jedoch, dass sich Konserven ewig halten können. Dies ist natürlich nicht richtig.
Die Mindesthaltbarkeit von Vollkonserven beträgt 18 Monate, meist jedoch sogar deutlich länger. Dieser Richtwert bedeutet nicht, dass sie nach dem Ablaufdatum direkt entsorgt werden müssen. Hierbei handelt es sich schließlich um das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dennoch ist Vorsicht geboten. Eine optimale Lagerung verlängert auch hier die Haltbarkeit. Werden verdorbene Konserven verzehrt, besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung.
8. Wein in Kartons hält nicht so lange wie in Flaschen
Wein aus Kartons eilt nicht zu Unrecht ein schlechter Ruf voraus. Wein in Flaschen hält tatsächlich länger als in Kartons. Mit zunehmender Alter wird Wein besser. Gleiches zählt aber nicht für die Verpackung. Wein in Kartons hat normalerweise eine Haltbarkeit von sechs bis acht Monaten. Die meisten Kartons stellen aufgrund des Polyethylens keine Gefahr dar.
Einige Verpackungen enthalten allerdings Bisphenol (BPA). Das ist eine Chemikalie, die zu Fruchtbarkeitsproblemen und Herzerkrankungen führen kann. Daher der gut gemeinte alte Tipp: Den Wein am besten immer aus der Flasche genießen und gleich alles austrinken. Dann gibt es auch keine Probleme hinsichtlich der Haltbarkeit.
9. Mundwasser hat eine Haltbarkeit von ein paar Jahren
Mundwasser ist ebenfalls ein Hygieneprodukt, das im Auge gehalten werden muss. Es verdirbt nicht nach ein paar Wochen oder Monaten. Tatsächlich hat es sogar eine Haltbarkeit von ein paar Jahren. Der Alkohol macht das Produkt lange haltbar. Alkoholhaltige Mundspülung ist ein Antiseptikum, das sich jedoch mit der Zeit auflösen und nach zwei bis drei Jahren unwirksam werden kann.
Dies sollte also genügend Zeit sein, um das Mundwasser aufzubrauchen, bevor es abläuft. Ist dieser Zeitraum überschritten, sollte das Mundwasser entsorgt werden. Die richtige Mundhygiene hat maßgeblichen Einfluss auf die Herzgesundheit. Die regelmäßigen Mundspülungen sollen Bakterien abtöten und vor Karies und Zahnfleischentzündungen vorbeugen.
10. Abgelaufenes Pflanzenöl ist gefährlich
Seit Jahrtausenden gehören Pflanzenöle zur menschlichen Ernährung und Kultur. Einige Pflanzenöle haben eine pharmazeutische Bedeutung. Abgelaufenes Pflanzenöl sollte keinesfalls verzehrt werden! Verdorbenes Pflanzenöl kann gefährliche Krankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und neurologische Störungen verursachen. Im Allgemeinem hat Pflanzenöl nach dem Öffnen etwa eine Haltbarkeit von sechs Monaten.
Danach sollte es zwingend entsorgt werden. Die eher kurze Haltbarkeit des Pflanzenöls kommt durch die ungesättigten Fettsäuren. Diese oxidieren mit der Zeit, das Pflanzenöl wird ranzig. Anzeichen dafür, dass das Produkt schlecht wird, sind ein bitterer Geruch sowie Farbänderungen oder eine Trübung. Wird Pflanzenöl nicht regelmäßig benötigt, ist es daher zu empfehlen, lieber eine kleine Flasche zu kaufen.
11. Kein Risiko mit Hautpflegeprodukten eingehen
Hautpflegeprodukte sind sehr beliebt. Schließlich möchte jeder gern jung und frisch aussehen. Gerade bei Hautpflegeprodukten sollte kein Risiko eingegangen werden. Abgelaufene Produkte können schwerwiegende Folgen wie Infektionen, Hautreizungen oder andere Hautreaktionen nach sich ziehen. Dann wird genau das Gegenteil der gewünschten Wirkung erreicht.
Daher sollten Gesichtscremes etc. nach dem Öffnen konsequent verwendet werden, bis sie aufgebraucht sind. Außerdem verlieren auch diese Produkte mit der Zeit schnell ihre Wirksamkeit. Daher sollten Hautpflegeprodukte innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach dem Öffnen aufgebraucht sein. Es empfiehlt sich eher der Kauf einer kleineren Flasche. Schließlich ist es sehr ärgerlich, wenn man die teuren Produkte entsorgen muss.